Sachsen Classic
Hotelbuchungen
Sachsen Classic Hotelbuchung
Wir vermitteln unsere Partnerhotels auf Namen und Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
ideale Anreise: Mittwoch, 13.08.2025
ideale Abreise: Sonntag, 17.08.2025
Verpflegung: Frühstück im Hotel
Stornierungsbedingungen
Stornierung durch den Veranstalter
Bei einer Gesamtabsage der Veranstaltung durch den Veranstalter sind die Hotel-Stornierungsgebühren durch die Teilnehmer zu tragen. Diese sind ab 20.05.2025 80% der Hotelbuchung.
Stornierung durch den Teilnehmer
Sollten bis zu 5 Zimmer storniert werden, dann gelten folgende Stornierungsgebühren der TMGS:
bis 30. Tag vor Anreise 0%
bis 11. Tag vor Anreise 30%
bis Anreisetag/ NoShow 90%
Gruppenbuchungen erhalten gesonderte Stornierungsgebühren.
Sollten wir die stornierten Zimmer weiterverkaufen können, dann entfällt die Stornierungsgebühr.
Zusatzleistungen wie Parkgebühren sind von den oben genannten Stornierungsbedingungen nicht betroffen.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese kann direkt in der Online- Buchung oder bei der ERGO Reiseversicherung vorgenommen werden.
Zahlung per Rechnung
Zahlung 100% bis 14 Tage vor Anreise
Für weitere Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Beherbergungssteuer in Dresden
Die Steuer (derzeit 6% des Übernachtungspreises pro Zimmer) wird Ihnen bei Buchung berechnet.
Von der Steuerpflicht ausgenommen sind
• Minderjährige
• schwerbehinderte Personen mit einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Grad der Behinderung von 80 oder mehr
• Begleitpersonen schwerbehinderter Personen bei einem in einem entsprechenden Ausweis angegebenen Merkzeichen „B“
• Personen, die unter der Anschrift der Beherbergungseinrichtung mit alleiniger Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung nach dem Bundesmeldegesetz gemeldet sind
• Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und zu Ausbildungszwecken übernachten
Achtung: nur Übernachtungen ab dem 1. September 2023
Die Nachweisführung für eine Steuerbefreiung hat vor Ort in der Beherbergungseinrichtung (je nach Grund durch Vorlage des Schwerbehindertenausweises bzw. der Meldebescheinigung der Meldebehörde) zu erfolgen. Zudem hat die Beherbergungseinrichtung einen Meldeschein für steuerbefreite Gäste zu fertigen, welcher vom Gast zu unterzeichnen ist.
Weiterhin sind Personen, welche zum Zweck einer zwingend notwendigen medizinischen Behandlung in Dresden übernachten müssen, von der Steuerpflicht befreit. Ist aus medizinischen Gründen die Übernachtung einer Begleitperson erforderlich, gilt die Befreiung auch für diese Begleitperson.
Achtung: Die anfallende Beherbergungssteuer ist zunächst in der Be¬herbergungseinrichtung zu entrichten. Die Freistellung derar¬tiger Beherbergungen kann nur im Wege einer Rückerstattung unter entsprechender Nachweisführung erlangt werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen: